Fassung vom 01.10.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DoosePark
§ 1 Geltungsbereich und Anerkennung
(1) Mit dem Betreten der Außen- und Innenanlagen der Doose GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) durch Spieler und Besucher werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich anerkannt.
(2) Diese AGB gelten für alle Paintball- und Lasertag-Veranstaltungen des Veranstalters.
(3) Jeder Spieler verpflichtet sich, durch sein Verhalten den Sport und die Sicherheit aller Teilnehmer zu fördern und nicht zu gefährden.
(4) Das Spielfeld darf ausschließlich während der offiziellen Spielzeit und im Rahmen des Spielbetriebs betreten und genutzt werden.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, den Spielbetrieb aus sicherheits- oder betriebsbedingten Gründen jederzeit einzustellen.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme am Spiel erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Teilnehmer bestätigen, körperlich und geistig in der Lage zu sein, an den Spielen teilzunehmen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Atemwegserkrankungen) wird von einer Teilnahme abgeraten.
(3) Es besteht während des Spiels Rutschgefahr (z. B. durch feuchte oder glatte Bodenflächen) sowie Stoßgefahr (z. B. durch Hindernisse, Deckungen oder andere Spieler).
(4) Während des Spiels können starke Licht- und Soundeffekte eingesetzt werden, darunter Schwarzlicht, Blitzlicht, laute Geräusche (z. B. Schüsse, Musik, Soundeffekte) sowie Nebelmaschinen.
(5) Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
(6) Teilnehmer mit Alkohol- oder Drogeneinfluss sind vom Spiel ausgeschlossen.
§ 3 Spielbetrieb
(1) Den Anweisungen des Spielpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
(2) Körperlicher Kontakt mit anderen Spielern ist zu vermeiden.
(3) Verstöße gegen Anweisungen oder diese AGB können zum sofortigen Ausschluss vom Spiel führen. Eine Rückerstattung des Entgelts erfolgt in diesem Fall nicht.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
(5) Outdoorspiele können wetterbedingt abgesagt oder verschoben werden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
§ 4 Ausrüstung
(1) Jeder Spieler erhält eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für die Ausrüstung.
(2) Das Equipment ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu verwenden.
(3) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung kann der Veranstalter Schadensersatz verlangen. (4) Statt des konkret berechneten Schadens kann ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 300 € geltend gemacht werden. Dem Spieler bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Für minderjährige Spieler hatten deren Erziehungsberechtigte.
(6) Für Paintball gilt: Die maximale zulässige Mündungsenergie beträgt 214 FPS (7,5 Joule). Markierer mit höherer Energie sind auf den Spielfeldern nicht zugelassen.
§ 5 Buchungen und Preise
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Aushang oder Website des Veranstalters.
(2) Bei Gruppenbuchungen haftet der Buchende gesamtschuldnerisch für die vereinbarte Teilnehmerzahl. (3) Bei Nichterscheinen von Teilnehmern angemeldeter Gruppen kann der Veranstalter den Eintrittspreis der nicht erschienenen Teilnehmer nachfordern.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, Spielgruppen selbst zusammenzustellen.