Hausordnung – DoosePark (Paintball & Lasertag)

Diese Hausordnung dient der Sicherheit aller Gäste, Spieler und Mitarbeiter sowie dem reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs.
Mit Betreten des Geländes erkennen alle Besucher und Teilnehmer diese Hausordnung verbindlich an.

§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich

  1. Diese Hausordnung gilt für die gesamten Innen- und Außenanlagen des DoosePark.

  2. Mit Betreten der Anlage erkennen Besucher, Spieler und Begleitpersonen die Hausordnung,

    die AGB sowie den Haftungsausschluss an.

  3. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

  4. Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Spielausschluss oder Hausverbot führen.

    Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

§ 2 Reservierungen & Buchungen

  1. Nicht in Anspruch genommene Reservierungszeiten werden voll berechnet.

  2. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei Nichterscheinen nicht erstattet und auch nicht auf

    verbleibende Teilnehmer angerechnet.

  3. Bei Nichterscheinen einzelner Teilnehmer behält sich der Betreiber vor, den vollen Betrag zu

    berechnen.

§ 3 Sicherheit & Verhalten

  1. Der Aufenthalt auf dem Gelände und die Teilnahme an Aktivitäten erfolgen auf eigene

    Gefahr.

  2. Das Betreten und Verlassen des Spielfeldes ist ausschließlich über die dafür vorgesehenen

    Schleusen erlaubt.

  3. Rutsch- und Stoßgefahr: Auf dem Gelände kann es zu rutschigen Flächen (z. B. durch

    Feuchtigkeit) und Hindernissen kommen.

  4. Während des Spiels können Blitzlicht, Schwarzlicht, Nebelmaschinen und laute

    Soundeffekte eingesetzt werden.

  5. Alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt.

  6. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes und nicht im Eingangsbereich erlaubt.

  7. Den Sicherheitsanweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Missachtung droht

    Spielausschluss oder Hausverbot.

§ 4 Mitbringen & Verwahrung von Gegenständen

  1. Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht gestattet.

  2. Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen und Garderobe übernimmt der Betreiber keine

    Haftung.

  3. Auf dem Gelände stehen Schließfächer zur Verfügung (Pfand 10 € pro Schließfach oder

    Ausweis). Bei Schlüsselverlust wird das Pfand einbehalten oder der Verlust in Rechnung

    gestellt.

  4. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.

1

Hausordnung Fassung vom 01.10.2025

§ 5 Gutscheine & Aktionen

  1. Gutscheine und Rabattaktionen sind beim Eintreffen unaufgefordert vorzuzeigen.

  2. Pro Tag kann nur ein Gutschein pro Person eingelöst werden.

  3. Aktionen und Gutscheine sind nicht kombinierbar.

§ 6 Videoüberwachung

  1. Die Paintballanlage und Eingangsbereiche werden zu Sicherheitszwecken videoüberwacht.

  2. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Schutz von Personen und Eigentum und

    werden gemäß geltender Datenschutzgesetze behandelt.

§ 7 Spielfeldregeln (Verhalten im Spiel)

  1. Hindernisse dürfen nicht bewegt oder verschoben werden.

  2. Die Maske ist während des gesamten Spiels aufzubehalten.

  3. Paintballs dürfen nicht vom Boden aufgehoben werden.

  4. Die Laufsocke bleibt in der Schleuse oder auf dem Markierer.

  5. Das Spielfeld darf ausschließlich über die Hauptschleuse betreten und verlassen werden.

  6. Außerhalb des Spiels muss der Markierer stets nach unten gerichtet und gesichert sein.

  7. Schüsse unter 3 Metern sind verboten – stattdessen ist „Gotcha“ oder „Hit“ zu rufen.

  8. Es darf nicht auf den Hinterkopf gezielt oder geschossen werden.

  9. Beim Schießen sind beide Hände am Markierer zu halten.

  10. Fair Play: Nach einem Treffer ist die Hand zu heben und das Spielfeld sofort zu verlassen.

§ 8 Regeln außerhalb des Spielfelds

  1. Paintballs dürfen außerhalb des Spiels nicht vom Boden aufgesammelt werden.

  2. Markierer sind außerhalb des Spielfeldes mit Sicherungsstift zu sichern.

  3. Die Laufsocke muss mit Gummiband über dem Lauf befestigt sein.

  4. Gießkannen oder Behälter mit Kugeln bleiben am Platz.

  5. Das Schießen außerhalb des Spielfeldes ist strengstens untersagt.

§ 9 Sachbeschädigungen & Verstöße

  1. Mutwillige Beschädigungen an Ausrüstung, Inventar oder der Anlage führen zur Anzeige und

    Kostenübernahme.

  2. Verunreinigungen und Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

  3. Verstöße gegen die Hausordnung können den sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb zur

    Folge haben.

§ 10 Sonstiges

  1. 200 €- und 500 €-Scheine werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.

  2. Jeder Gast erklärt sich mit Betreten der Anlage mit dieser Hausordnung einverstanden.

  3. Ergänzend gilt die aktuelle AGB der Doose GmbH sowie der Haftungsausschluss.

  4. Änderungen und Anpassungen dieser Hausordnung behält sich der Betreiber jederzeit vor.

Hausordnung DoosePark als PDF